Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Orange Translations UK Ltd, 1 Friary, Temple Quay, Bristol BS1 6EA, UK
Orange Translations Ltd, 10/F., Guangdong Investment Tower, 148 Connaught Road Central, Hong Kong
Orange Translations, Inc., 37/F, LKG Tower, 6801 Ayala Ave., Makati City, Metro Manila, Philippines
Orange Translations LLC, 717 Green Valley Road, Suite 200, Greensboro, NC 27408, USA
1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Orange Translations Ltd (nachfolgend “ORANGE” genannt) und ihren Kunden (nachfolgend “KUNDE” genannt).
1.2 Der KUNDE erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Abschluss des Vertrages an.
1.3 ORANGE widerspricht hiermit ausdrücklich der Anwendung von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des KUNDEN.
1.4 Im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen zwischen ORANGE und dem KUNDEN haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5 ORANGE erstellt sämtliche Leistungen entsprechend den maßgeblichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen ORANGE und dem KUNDEN kommt erst mit der Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ORANGE zustande.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des KUNDEN
3.1 Der KUNDE ist verpflichtet, ORANGE rechtzeitig über spezielle Anforderungen an die vertraglich vereinbarte Leistung zu informieren.
3.2 Der KUNDE ist verpflichtet, ORANGE die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.3 ORANGE ist nicht haftbar für Fehler oder Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen oder Unterlagen ergeben.
3.4 Der KUNDE übernimmt die Haftung für die Verwertungsrechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Der KUNDE stellt ORANGE von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter frei.
4. Rechte des KUNDEN bei Mängeln
4.1 ORANGE behält das Recht auf Nacherfüllung. Macht der KUNDE einen Mangel innerhalb von 30 Tagen geltend, wird ORANGE diesen Mangel kostenfrei beseitigen.
4.2 Der KUNDE ist verpflichtet den Anspruch auf Nacherfüllung unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich geltend zu machen.
4.3 Beseitigt ORANGE die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt ORANGE die Mängelbeseitigung ab oder ist die Nacherfüllung als gescheitert anzusehen, ist der KUNDE berechtigt, nach Stellungnahme von ORANGE, auf Kosten von ORANGE die Mängel durch einen anderen Dienstleister beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Pflicht zur Verschwiegenheit
5.1 ORANGE verpflichtet sich Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ORANGE im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den KUNDEN bekannt werden.
6. Beauftragung Dritter
6.1 ORANGE darf zur Erfüllung von Verträgen fachkundige Dritte beauftragen.
6.2 ORANGE ist verpflichtet diese beauftragten fachkundigen Dritten entsprechend Ziff. 5.1 zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
7. Haftung
7.1 ORANGE haftet nicht für Leistungsverzögerungen auf Grund von Umständen oder Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von ORANGE entziehen.
7.2 Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haftet ORANGE nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit ORANGE weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet ORANGE allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet ORANGE nur, wenn ein Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen von ORANGE vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
7.3 Die sich aus Ziff. 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet ORANGE nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
7.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, außer bei Arglist, ein (1) Jahr, gerechnet ab Lieferung.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar. Wird die Rechnung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, ergeht eine Mahnung an den KUNDEN mit einer Nachfrist von sieben (7) Tagen. Ist die Rechnung auch nach dieser Nachfrist nicht bezahlt, erhebt ORANGE eine Mahngebühr und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
8.3 Verklagt ORANGE den KUNDEN wegen Nichtzahlung und unterliegt der KUNDE in dem Rechtsstreit, ist der KUNDE verpflichtet ORANGE entstandene Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
9.1 ORANGE behält sich das Eigentum an den von ORANGE erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von ORANGE gegen den KUNDEN vor.
9.2 ORANGE behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Marketing
ORANGE ist berechtigt den KUNDEN namentlich auf ihrer Website als Referenz zu nennen und auf dessen Website zu verlinken. Wenn der KUNDE dies nicht wünscht und ORANGE darüber informiert, wird ORANGE darauf verzichten.
11. Anwendbares Recht
11.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Bestimmungen sowie deren Auslegung unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG) und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.
11.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich solcher über deren Gültigkeit) sind, soweit gesetzlich zulässig, die Gerichte am jeweiligen Standort von ORANGE ausschließlich zuständig. ORANGE ist auch berechtigt, den KUNDEN an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
11.3 Es gelten die deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ORANGE in ihrer jeweiligen Fassung. Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ORANGE sind nicht bindend.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: 10/2020